CRR III im EU-Journal veröffentlicht
CRR III - am19. Juni 2024 wurden die lange erwarteten jüngsten Änderungen betreffend CRR III im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit diesen Änderungen werden die endgültigen BCBS-Standards im EU-Recht umgesetzt, wobei die meisten Überarbeitungen ab dem 01. Jänner 2025 in Kraft treten.
28. Juni 2024
Neuigkeiten
Regulatorik
Wichtigste Änderungen beim Look-Through Reporting
CRR III führt mehrere wesentliche Änderungen für die Berechnung des Look-Through-Kreditrisikos in Fondsportfolios ein:
- Neu eingeführte Risikoklasse nachrangiger Schuldtitel
- Generell erhöhte Eigenkapitalanforderungen
- Die Eigenkapitalanforderungen werden insbesondere für Aktienpositionen, nachrangige Schuldtitel und bestimmte alternative Investments steigen.
- Die Erhöhung wird schrittweise bis 2029 eingeführt.
- Weniger Fall-Back Möglichkeiten von Risikopositionen von Instituten
- Überarbeitete Ansätze zur Berechnung der Credit Valuation Adjustments (CVA)
- Wesentlich komplexere Behandlung von Immobilienkrediten
- Detaillierte Leitlinien hinsichtlich neuer Anlageklassen, wie z.B. Kryptowährungen
Aktualisierte Berechnungen müssen ab dem Stichtag Jänner 2025 durchgeführt werden.
Sollten Sie Fragen zu den Änderungen haben, oder die Auswirkungen der neuen CRR III auf Ihre Fonds während der Übergangszeit evaluieren wollen, kontaktieren Sie unsere Experten gerne: office@fenion.com