Solvency II Überprüfung: Gestaltung der Zukunft der Versicherungsregulierung in der EU

Solvency II, der regulatorische Rahmen der Europäischen Union (EU) für den Versicherungssektor, spielt seit seiner Einführung im Jahr 2016 eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Finanzstabilität und dem Schutz der Versicherungsnehmer. Angesichts der sich ständig weiterentwickelnden Versicherungslandschaft hat die EU jedoch eine umfassende Reform dieses Rahmens in Angriff genommen.

Nikolaus Sernetz
6. November 2023
Regulatorik

Hintergrund und aktuelle Entwicklungen

Am 18. Juli 2023 hat das EU-Parlament einen wichtigen Schritt bei der Solvency-II-Reform gemacht, durch die Einigung auf Kompromissen bei den Änderungen. Diese Änderungen werden die regulatorische Landschaft für Versicherungsunternehmen, die in der EU tätig sind, neugestalten. Diese Reform ist Teil der umfassenden Nachhaltigkeitsziele der EU und zielt darauf ab, den Schutz der Versicherungsnehmer zu stärken, die Finanzstabilität zu verbessern und sich an die sich verändernde Landschaft der Versicherungsbranche anzupassen. Die nächsten Schritte umfassen interinstitutionelle Verhandlungen (Triloge) zwischen den Mitgesetzgebern, um den Weg für den Abschluss der Reform zu ebnen.

Wesentliche vorgeschlagene Änderungen

  • Umgang mit den Herausforderungen durch Zinsentwicklungen

Eine der wesentlichsten Änderungen in den vorgeschlagenen Reformen konzentriert sich auf die Herausforderungen, die sich aus den extrem niedrigen und negativen Zinssätzen in der Versicherungsaufsicht ergeben. Diese Anpassung beinhaltet eine umfassende Neukalibrierung des Untermoduls Zinsrisiko, mit dem Ziel negative Renditeumfelder genauer widerzuspiegeln. Die Reform unterstreicht, wie wichtig es ist, eine Methodik anzuwenden, die unrealistisch starke Senkungen der Zinskurve vermeidet. Darüber hinaus wird die Einführung einer laufzeitabhängigen expliziten Zinsuntergrenze empfohlen, die die Dynamik der Zinssätze besser widerspiegeln würde.

  • Ausnahmen und Beschränkungen beim Reporting

Mit der Solvency-II-Reform werden auch Ausnahmen und Beschränkungen für aufsichtsrechtliche Meldungen für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen eingeführt. Diese Kennzahlen werden auf der Grundlage von Kriterien wie der Art, dem Umfang und der Komplexität der inhärenten Risiken im Unternehmen entwickelt. Vorrangiges Ziel ist die Vereinfachung der Meldepflichten, insbesondere für Unternehmen mit niedrigem Risikoprofil. Durch diese Vereinfachung wird sichergestellt, dass die Meldepflichten stärker auf das jeweilige Risikoniveau abgestimmt werden.

  • Priorisierung der Nachhaltigkeit und des europäischen Green Deals

Im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der EU sieht die Reform vor, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen umfassende Pläne, quantifizierbare Ziele und robuste Überwachungsprozesse entwickeln, um Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Risiken (ESG-Risiken), einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, anzugehen. Diese Pläne umfassen kurz-, mittel- und langfristige ESG-Faktoren. Insbesondere steht diese Reform im Einklang mit dem europäischen Green Deal, einer ehrgeizigen EU-Initiative, um die EU bis 2050 klimaneutral zu machen und Nachhaltigkeit in allen Sektoren zu fördern.

  • Zeitplan für die Umsetzung

Die Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen und veröffentlichen, um dieser Richtlinie bis zum 30. Juni 2025 nachzukommen. Sie müssen diese Maßnahmen der Kommission mitteilen und ab dem 1. Januar 2026 anwenden.

Wir informieren Sie über weitere Updates zur Solvency-II-Reform und ihren Auswirkungen auf die Versicherungsbranche in der Europäischen Union.

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Stefan Fischer

Managing Partner | COO

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