NEU: Berechnung der Aktienquote (InvStG)
Die bewertungstägliche Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote bindet Kapazität in Fondsbuchhaltung und Steuerabteilung – bleibt der Fonds unterhalb der Schwelle kann das Ihre Anleger:innen die Teilfreistellung kosten. Wir übernehmen Berechnung, laufende Überwachung und Dokumentation.
Die Aktienquote – im Investmentsteuergesetz als Kapitalbeteiligungsquote bezeichnet – entscheidet über die steuerliche Einordnung eines Fonds. Als Aktienfonds gilt, wer gemäß seinen Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 Prozent des Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt; als Mischfonds ab mindestens 25 Prozent (§ 2 Abs. 6 und 7 InvStG).
Die Quote lässt sich nicht aus einer Assetklasse ablesen. Jede Position ist einzeln zu würdigen: Börsennotierung, Rechtsform, Ansässigkeit und tatsächliche Ertragsbesteuerung der Kapitalgesellschaft, die Abgrenzung zu Immobilien-Gesellschaften sowie die 10-Prozent-Grenzen für mittelbare Beteiligungen.
Fenion übernimmt diese Berechnung als ausgelagerten Prozess – bewertungstäglich, auf Einzelpositionsebene und mit vollständig historisierter Dokumentation.
Wir bieten
- Kapitalbeteiligungsquote je Fonds und Anteilklasse
Berechnung für Aktienfonds und Mischfonds
- Prüfung von § 2 Abs. 8 InvStG
inklusive Ansässigkeits- und Besteuerungsprüfung
- Durchschau über mehrere Ebenen
oder Ansatz der veröffentlichten tatsächlichen Quoten
- Frühwarnung vor Unterschreitung
inklusive Puffer-Reporting und Alerting
- Datenanreicherung
umfangreiche Datenanreicherung benötigter Stammdaten
- Verteilung der Berechnungen
an WM-Daten und andere Daten-Vendoren
- ISO 27001 zertifiziert & DORA compliant
sowie audit-sicher