NEU: Berechnung der Aktienquote (InvStG)

Die bewertungstägliche Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote bindet Kapazität in Fondsbuchhaltung und Steuerabteilung – bleibt der Fonds unterhalb der Schwelle kann das Ihre Anleger:innen die Teilfreistellung kosten. Wir übernehmen Berechnung, laufende Überwachung und Dokumentation.

Die Aktienquote – im Investmentsteuergesetz als Kapitalbeteiligungsquote bezeichnet – entscheidet über die steuerliche Einordnung eines Fonds. Als Aktienfonds gilt, wer gemäß seinen Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 Prozent des Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt; als Mischfonds ab mindestens 25 Prozent (§ 2 Abs. 6 und 7 InvStG).

Die Quote lässt sich nicht aus einer Assetklasse ablesen. Jede Position ist einzeln zu würdigen: Börsennotierung, Rechtsform, Ansässigkeit und tatsächliche Ertragsbesteuerung der Kapitalgesellschaft, die Abgrenzung zu Immobilien-Gesellschaften sowie die 10-Prozent-Grenzen für mittelbare Beteiligungen.

Fenion übernimmt diese Berechnung als ausgelagerten Prozess – bewertungstäglich, auf Einzelpositionsebene und mit vollständig historisierter Dokumentation.
 

Wir bieten

  • Kapitalbeteiligungsquote je Fonds und Anteilklasse

Berechnung für Aktienfonds und Mischfonds

  • Prüfung von § 2 Abs. 8 InvStG 

inklusive Ansässigkeits- und Besteuerungsprüfung

  • Durchschau über mehrere Ebenen 

oder Ansatz der veröffentlichten tatsächlichen Quoten

  • Frühwarnung vor Unterschreitung 

inklusive Puffer-Reporting und Alerting

  • Datenanreicherung

umfangreiche Datenanreicherung benötigter Stammdaten

  • Verteilung der Berechnungen

 an WM-Daten und andere Daten-Vendoren

  • ISO 27001 zertifiziert & DORA compliant

sowie audit-sicher
 

Senior Fund Manager eines Asset Managers

“Vielen Dank wieder mal an euch alle! Wirklich top, wie rasch die Dachfonds TPTs bereitgestellt werden und in welcher Qualität. Ohne Nachbearbeitungen etc.”

Monika S.

Leiter Regulatorisches Reporting einer Kapitalverwaltungsgesellschaft

“Ihr Einsatz, selbst an einem Feiertag, wird extrem geschätzt, und wir sind dafür sehr dankbar.”

Thomas N.

Leitung Kapitalveranlagung einer Versicherung

“Im Analyse- und Reporting-Business habt ihr euch ordentlich einen Namen gemacht gratuliere dazu! Ich werde nicht müde eure gute Arbeit weiterzuempfehlen.”

Florian W.

Investment Managerin einer Versicherunsgruppe

„Ich möchte mich nochmals bei Ihnen für die rasche Adaptierung um Umsetzung betreffend der Meldung bedanken!“

Susanne W.

Risiko-Managerin einer Versicherung

"Seit der Umstellung auf Fenion können wir 5 Tage früher an die Aufsicht melden. Die Daten können alle reibungslos wie nie zuvor eingespielt werden."

Katarina M.

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Kontaktieren Sie am besten gleich unseren Experten.

Nikolaus Sernetz

Managing Partner | CEO

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