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Mehr F(R)AME für britische Verwalter alternativer Investmentfonds

Am 14. Juli 2026 hat die Financial Conduct Authority (FCA) das britische Fondsmeldewesen zur Disposition gestellt: CP26/26 ersetzt die bestehenden Meldepflichten durch FRAME (Fund Reporting for Asset Management Entities), CP26/28 reformiert das AIFM-Regime und schafft das Annex-IV-Reporting ab. Bemerkenswert ist weniger die Ankündigung als das mitveröffentlichte Material: Die Meldetemplates sind bereits öffentlich. Wer wissen will, wo es Schwachstellen bei den eigenen Daten gibt, muss dafür nicht bis 2027 warten.

Nikolaus Sernetz
12. Oktober 2026
5 Minuten
Neuigkeiten
Regulatorik

Was ändert sich

FRAME führt AIF, UK UCITS und weitere Fondstypen in einem einheitlichen Melderahmen zusammen, wobei der Umfang der Meldepflichten von der Fondsgröße abhängt: Fonds mit einem NAV von weniger als 500 Mio. GBP müssen lediglich einen Basisdatensatz melden, während Fonds oberhalb dieses Schwellenwerts einen umfangreicheren, erweiterten Datensatz einreichen müssen. Die FCA rechnet damit, dass rund 9 % der Fonds über dem Schwellenwert liegen. Von den 21.684 AIFs, für die sie derzeit Meldungen erhält, müssten 19.571 – also 90 % – lediglich die grundlegenden Meldeanforderungen erfüllen.

Im Zusammenhang mit den größenabhängigen Meldeanforderungen sieht das Konsultationspapier zwei Erleichterungen vor, die bei der Planung leicht übersehen werden können: eine sogenannte Opt-up-Option, die es Unternehmen ermöglicht, freiwillig sämtliche Fonds gemäß den erweiterten Anforderungen zu melden, sowie eine Übergangsfrist von zwei Quartalen bzw. einem Jahr, bevor ein Fonds nach Über- oder Unterschreiten des Schwellenwerts tatsächlich auf die jeweils geltenden Meldeanforderungen umstellen muss.

Der Anwendungsbereich geht über AIFM hinaus: Er umfasst auch UK UCITS, im Rahmen des NPPR vertriebene AIF aus Drittstaaten, nach dem OFR oder gemäß Section 272 FSMA anerkannte Fonds sowie – was häufig übersehen wird – bestimmte MiFID-Portfoliomanager und Anlageberater und Betreiber kollektiver Kapitalanlagen. Diese beiden letztgenannten Gruppen unterliegen derzeit keinen Meldepflichten. Für sie ist lediglich eine kurze jährliche Meldung vorgesehen, nicht die Einreichung des vollständigen FRAME-Datensatzes. Für Fonds, die nach dem OFR oder gemäß Section 272 anerkannt sind, sind ausschließlich die grundlegenden Meldeanforderungen vorgesehen.

Was sich bereits heute testen lässt

Die FCA hat drei Meldetemplates veröffentlicht – für FRAME, für kollektive Kapitalanlagen sowie für Verwalter und Berater separat verwalteter Portfolios – und stellt die grundlegenden Meldeanforderungen zusätzlich als Online-Formular bereit, das Unternehmen freiwillig testen können. Weitere Prototypen sollen bis Ende 2026 folgen.

Damit sollte die Gap-Analyse keine Aufgabe für 2027, sondern für die kommenden Wochen sein: Unternehmen sollten ihre bestehenden Meldedaten Feld für Feld mit den Vorlagen abgleichen, Übereinstimmungen und Lücken dokumentieren und offene Punkte in ihre Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation aufnehmen. Stellungnahmen zu FRAME können nach einer Verlängerung noch bis zum 22. Oktober 2026 eingereicht werden. Auch die Konsultationsfrist für CP26/28 endet am 22. Oktober 2026. Für die meisten zur Diskussion gestellten Themenbereiche gilt allerdings bereits der 18. September 2026 als Frist

Wo Schwachstellen in den Daten liegen

Bei der Zuordnung der bestehenden Meldedaten zu den neuen Anforderungen kristallisieren sich regelmäßig vier Bereiche heraus::

  • Portfoliobestände und Identifikatoren: Die FCA beabsichtigt, erstmals Portfoliobestände für bestimmte im Vereinigten Königreich zugelassene Fonds zu erheben. Nach den vorgeschlagenen Regelungen betrifft dies UK UCITS und NURS mit einem NAV von mehr als 500 Mio. GBP. Bei kleineren Fonds prüft sie, ob sich die Daten aus bereits eingereichten Jahres- und Zwischenberichten extrahieren lassen. Dabei weist die FCA selbst darauf hin, dass Identifikatoren wie ISIN in diesen Berichten nicht verpflichtend anzugeben sind. Unternehmen, die Portfoliobestände aus solchen Datenquellen beziehen, sollten die Identifikationsproblematik daher frühzeitig klären.
  • Aggregierter Leverage: Vorgesehen ist eine einheitliche Übersicht über den aggregierten Leverage und die Finanzierung, die Kreditaufnahmen, besicherte Finanzierungen, Repo-Geschäfte, Prime Brokerage und Derivate umfasst und nach Restlaufzeiten aufgeschlüsselt wird. Die derzeitige Meldung gemäß Annex IV enthält hingegen lediglich einen Gesamtwert und eine prozentuale Aufschlüsselung nach Laufzeiten, ohne klar zwischen in Anspruch genommenen und verfügbaren Finanzierungsmitteln zu unterscheiden.
  • Value-at-Risk: Der VaR ist nicht ausschließlich Bestandteil der erweiterten Meldeanforderungen: Bei UK UCITS, die den VaR zur Berechnung des Gesamtrisikos verwenden, ist er bereits im Basisdatensatz enthalten. Ebenso gehören Angaben zu Risikopositionen gegenüber Gegenparteien zum Basisdatensatz, wenn ein Fonds Leverage zu Anlagezwecken einsetzt oder als Hedgefonds eingestuft ist.
  • Fondsprofil und Strategie: Die FCA beabsichtigt, hier weitgehend mit vorgegebenen Antwortoptionen zu arbeiten und die Angaben mit den Daten aus dem Portal für Fondszulassungen abzugleichen. Freitextbeschreibungen der Anlagestrategie aus bestehenden Meldungen lassen sich daher nicht ohne entsprechende Anpassungen auf die neuen Anforderungen übertragen.

Hinzu kommt eine strukturelle Einschränkung: Bestände werden auf Fonds-, nicht auf Anteilklassenebene gemeldet. Anteilklassenspezifische Exposures wie FX-Hedging-Derivate sind damit nicht vollständig abgebildet. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn dieselben Daten auch für regulatorische Anforderungen verwendet werden sollen, die Transparenz auf Anteilklassenebene voraussetzen, beispielsweise für die Durchschau auf Fondsanlagen (Look-through) im Rahmen der Solvency-II-Berichterstattung. In all diesen Fällen liegt der eigentliche Aufwand nicht im Ausfüllen der Meldevorlagen, sondern in der dahinterstehenden Datenbereitstellung.

Warum 2027 das entscheidende Jahr ist

FRAME soll 2028 vollständig umgesetzt sein, einzelne Teile gegebenenfalls früher. Das planungsrelevante Datum ist jedoch ein anderes: Das finale Policy Statement der FCA wird im ersten Halbjahr 2027 erwartet – und im selben Zeitraum muss ESMA die neuen RTS und ITS für das Meldewesen gemäß AIFMD II vorlegen. Die Frist hierfür endet am 16. April 2027.

Die Entscheidungen zu Datenmodell und Architektur fallen damit in beiden Jurisdiktionen im selben Jahr. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ist das der eigentliche Planungspunkt: Die EU schafft Annex IV nicht ab, sondern baut es aus – AIFMD II und die damit verbundenen Änderungen der UCITS-Richtlinie (UCITS VI) gelten seit dem 16. April 2026 mit erweiterten Meldepflichten. Die noch ausstehenden technischen Standards werden die Meldevorlagen erneut verändern. Das Vereinigte Königreich und die EU entwickeln ihre Meldevorlagen somit zeitgleich weiter, allerdings in unterschiedliche Richtungen.

Dass die FCA bei den Sub-Assetklassen soweit möglich auf bestehenden AIFMD-Kategorien aufsetzt, bleibt die Wiederverwendung der zugrunde liegenden Portfolio-, Referenz- und Risikodaten praktikabel.. Die Meldeformate werden sich unterscheiden; die Datenbasis muss es nicht. Rund 18 Monate reichen aus, um diese Daten einmalig systematisch und in der erforderlichen Qualität aufzubereiten – allerdings nicht, wenn man erst nach Vorliegen der finalen Regeln beginnt.

Die wichtigsten Termine

  • 14. Juli 2026: FCA veröffentlicht CP26/26 (FRAME) und CP26/28; Meldevorlagen und Online-Testformular verfügbar
  • 18. September 2026: Ende der Stellungnahmefrist für die meisten zur Diskussion gestellten Themenbereiche von CP26/28
  • 22. Oktober 2026: Ende der Konsultationsfrist für FRAME
  • 22. Oktober 2026: Ende der Konsultationsfrist für CP26/28
  • bis Ende 2026: Weitere Prototypen von Meldeformularen sollen für Tests durch Marktteilnehmer bereitgestellt werden
  • 1. Halbjahr 2027: Finales Policy Statement der FCA erwartet
  • 16. April 2027: Frist für ESMA zur Lieferung der RTS/ITS zum AIFMD-II-Reporting
  • 2028: Angestrebte vollständige Umsetzung von FRAME

 

Was jetzt zu tun ist

  • Anwendungsbereich festlegen: Welche Unternehmen und Fonds fallen unter FRAME? Welche liegen über oder nahe der 500-Mio.-GBP-Schwelle? Und lohnt ein Opt-up, um mit einem einheitlichen Datensatz zu arbeiten?
  • Meldevorlagen abgleichen: Bestehende Meldedaten Feld für Feld mit den FRAME-Templates abgleichen und die Lücken dokumentieren.
  • An den Tests der FCA teilnehmen: Online-Formular und Prototypen nutzen und die Erkenntnisse bis zum 22. Oktober 2026 in die Stellungnahme im Rahmen der Konsultation einfließen lassen.
  • Vereinigtes Königreich und EU gemeinsam berücksichtigen: Die Datenmodell-Entscheidungen für FRAME und für AIFMD II bzw. das künftige UCITS-Reporting gemeinsam treffen, statt die Anforderungen nacheinander umzusetzen.

 

Möchten Sie besprechen, welche Auswirkungen FRAME, AIFMD II oder UCITS VI auf Ihr Meldewesen, Ihre Datenarchitektur oder Ihre Umsetzungsplanung haben? Kontaktieren Sie uns gerne.

Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns persönlich.

Nikolaus Sernetz

Managing Partner | CEO

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