Zwei Berichte, eine Richtung – Die ESMA treibt die Vereinfachung der EU-Meldepflichten voran
Am 4. Mai 2026 veröffentlichte die ESMA zwei wegweisende Berichte im Rahmen ihrer Initiative zur Vereinfachung und zum Bürokratieabbau (SBR – Simplification and Burden Reduction). Die Botschaft an die Branche ist eindeutig: Die Zeit der zersplitterten und doppelten EU-Meldepflichten soll beendet werden.
1. Abschlussbericht: Integrierte Erfassung von Fondsdaten
Beauftragt unter der überarbeiteten AIFMD- und UCITS-Richtlinie (EU 2024/927), legt dieser Bericht die Vision der ESMA für ein einheitliches, harmonisiertes Meldewesen für Investmentfonds dar. Er skizziert die Absicht, das Stückwerk aus sich überschneidenden nationalen und EU-weiten Anforderungen zu ersetzen, das derzeit die Meldepflichten unter AIFMD, UCITS, Geldmarktfonds (MMFR) und das statistische Meldewesen der EZB prägt.
Der Grundstein ist eine modulare, dynamische Meldevorlage:
- Ein Kernmodul, das für alle UCITS und AIFs gilt und die Fondsidentifikation, Klassifizierung und grundlegende Kennzahlen abdeckt.
- Fondsspezifische Module, die auf die Anlagestrategie, das Risikoprofil (Hebelwirkung, Liquidität) und die Fondsart zugeschnitten sind, einschließlich eines speziellen Immobilienmoduls.
- Thematische Module für gezielte Aufsichtszwecke, wie beispielsweise Portfoliobestände und die Überwachung systemischer Risiken.
Die Datenflüsse sollen der Logik „einmal melden, mehrfach nutzen“ folgen. Während die Datenerhebung auf nationaler Ebene verbleibt, werden Validierung, Speicherung und Analyse in einem zentralen EU-Hub zusammengeführt. Ein gemeinsames regulatorisches Datenverzeichnis soll die Semantik und Identifikatoren über alle Jurisdiktionen hinweg standardisieren – und damit eine der wesentlichsten Ursachen für Inkonsistenzen im heutigen EU-Fondsmeldewesen beheben.
Phasenweise Umsetzung:
- Phase 1 – Integration des AIFMD- und UCITS-Meldewesens.
- Phase 2 – Ausweitung auf MMFR und andere Regelwerke.
Die Entwicklung der technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards (RTS und ITS) soll im Jahr 2027 beginnen. Unternehmen werden ausreichend Zeit haben, sich vor Inkrafttreten neuer Verpflichtungen am Konsultationsprozess zu beteiligen.
Trotz der sichtbaren Fortschritte bei der Vereinfachung des Meldewesens nennt die ESMA das erste Halbjahr 2029 als frühesten Starttermin.
2. Zwischenbericht: Umfassende Überprüfung des Transaktionsreportings
Basierend auf rund 100 Antworten auf die ESMA-Konsultation vom Juni 2025 identifiziert der Bericht die größten Kostentreiber im Transaktionsreporting unter EMIR, MiFIR und SFTR:
- Sich überschneidende und inkonsistente Meldepflichten über die drei Regelwerke hinweg.
- Häufige und nicht synchronisierte regulatorische Änderungen, die laufende IT-Anpassungen erfordern.
- Beidseitiges Reporting unter EMIR, bei dem beide Vertragsparteien größtenteils dieselben Daten melden, was zu kostspieligen Abstimmungen und der Bereinigung von Abweichungen führt.
- Mehrere fragmentierte Reporting-Kanäle.
Zwei Szenarien zur Vereinfachung wurden für die weitere Ausarbeitung identifiziert:
- Szenario 1a – instrumentenbasierte Abgrenzung (geringere Implementierungskosten, kürzerer Umsetzungszeitraum; wird als möglicher Zwischenschritt betrachtet).
- Szenario 2a – ein Rahmenwerk für die einmalige Meldung über EMIR, MiFIR und SFTR hinweg (bevorzugte langfristige Ausrichtung; höchstes Potenzial für eine strukturelle Vereinfachung).
Derzeit läuft eine unabhängige Kosten-Nutzen-Analyse unter Beteiligung von 30 Unternehmen aus den Bereichen Investmentseite, Verkäuferseite, Marktinfrastruktur und nichtfinanziellen Unternehmen. Der Abschlussbericht, einschließlich Empfehlungen, wird für Juli 2026 erwartet. Eine offene Branchenanhörung ist für den 28. Mai 2026 geplant.
Wichtige Termine im Überblick
Die ESMA-Berichte nennen mehrere Termine, die wir beobachten werden, um Sie auf dem Laufenden zu halten:
- 28. Mai 2026: Eröffnung der ESMA-Anhörung zur Vereinfachung des Transaktionsreportings.
- Juli 2026: Abschlussbericht zum Transaktionsreporting sowie Empfehlungen.
- April 2027: Vorlage der RTS und ITS gemäß dem Mandat der ESMA.
Wie Fenion Sie unterstützen kann
Fenion unterstützt Asset Manager sowie Fondsadministratoren bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Wir werden die Veröffentlichung der RTS und ITS im kommenden Jahr sowie deren Auswirkungen auf unsere Lösungen aufmerksam verfolgen.
Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie wir Sie dabei unterstützen können, regulatorische Anforderungen effizient umzusetzen.